AGB

Bedingungen des Alfa Vereins-Programms



Inhalt:

Allgemeine Regelungen für Teilnehmer, Vereine und Alfa

Besondere Regelungen des Verhältnisses zwischen Teilnehmer und Alfa

Besondere Regelungen zwischen dem Verein und Alfa (Vergütungs-Vereinbarung)




I. FÜR ALLE:


Allgemeine Regelungen für Teilnehmer, Vereine und Alfa


1. Inhalt des Alfa Vereins-Programms

Die Alfa GmbH (im Folgenden "Alfa") unterstützt Vereine, deren Mitglieder, Fans und Unterstützer bei Alfa online einkaufen, finanziell nach Maßgabe folgender Bedingungen:


2. Übersicht über die Vertragsbedingungen

Am Programm beteiligt sein können derzeitige und künftige Alfa-Kunden ("Teilnehmer"), Vereine und Alfa. Für alle gelten die Regelungen hier unter I.


Für das Rechtsverhältnis der Teilnehmer und Alfa einander gegenüber gelten zusätzlich zu I. die Bedingungen unter II.


Für das Rechtsverhältnis der Vereine und Alfa einander gegenüber gelten zusätzlich zu I. die Bedingungen unter III.


3. Vertragspartner, keine Gesellschaft

Vertragspartner sowohl der Teilnehmer als auch der Vereine ist Alfa.


Zwischen den benannten entsteht keine Gesellschaft im Rechtssinne.


4. Begriffe

Im Sinne der vorliegenden Bedingungen bedeuten die Begriffe folgendes:


"Verein":

Hierunter fallen ausschließlich rechtsfähige gemeinnützige Vereine nach deutschem Recht und Verwaltungssitz in der Bundesrepublik Deutschland, die nach Klausel 5. a) teilnahmeberechtigt sind.


"Teilnehmer":

Unter den Begriff der Teilnehmer fallen ausschließlich natürliche Personen und juristische Personen, die ihre Teilnahme am Alfa Vereins-Programm erklärt haben, - ohne Verein oder Alfa zu sein - und die zusätzlich nach Klausel 5. b) teilnahmeberechtigt und zugelassen sind.


"Alfa":

Alfa GmbH

Ferdinand-Porsche-Str. 10

73479 Ellwangen

Telefon: 07961 / 5799-0

Fax: 07961 / 5799-25


"Shop" oder "Webshop":

Damit sind diese Möglichkeiten, bei Alfa online einzukaufen gemeint:


heimwerker-direkt.de

als Internet-Shop der Alfa GmbH, der sich an Verbraucher richtet


alfa-direkt.de

als Internet-Shop der Alfa GmbH. der sich an Nichtverbraucher, insbesondere gewerbliche Kunden richtet


5. Teilnahmeberechtigung

Am Alfa Vereins-Programm kann teilnehmen, wer nach folgenden Regelungen teilnahmeberechtigt und von Alfa zugelassen ist (dazu siehe 6.):


a) Teilnahmeberechtigung als Verein

Als Verein teilnahmeberechtigt sind eingetragene Vereine nach deutschem Recht und mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, deren Zweck weder auf die Förderung einer politischen Richtung oder einer von ihr geprägten Weltanschauung noch auf die Förderung religiöser Ziele abzielt und der von Alfa nach 6. zum Programm zugelassen wurde.


Vereine, die einem Verbot nach § 3 Abs. 1 S. 1 VereinsG unterliegen oder dessen Voraussetzungen nach begründeter Ansicht Alfas auf Basis kursorischer Prüfung erfüllen, dürfen nicht teilnehmen. Alfa hat keine vertragliche Pflicht die Kriterien zur Erstaufnahme offenzulegen.


Insbesondere Vereine mit gemeinnütziger denkmal- oder landschaftspflegerischer oder sportlicher, künstlerischer, wohltätiger, geselliger Zielsetzung werden zur Teilnahme ermuntert. Gruppierungen, die zur Gewaltbereitschaft - z.B. anlässlich von Sportveranstaltungen aufrufen - werden nicht von Alfa unterstützt.


b) Teilnahmeberechtigung als Teilnehmer (betrifft insbesondere Kunden)

Teilnehmer können

- natürliche Personen, die nach deutschem Recht volljährig und voll geschäftsfähig sind

oder

- juristische Personen in Form einer GbR, OHG, KG, GmbH


und die von Alfa zur Aktion zugelassen wurden, sein.


Ein Teilnehmer kann entweder als

- gewerblicher oder

- privater Teilnehmer


im Alfa Vereins-Programm erfasst werden. Hierzu hat der Teilnehmer bei der Erhebung seiner Daten zutreffende Angaben zu machen und diese aktuell zu halten.

Als private Teilnehmer gelten Verbraucher nach § 13 BGB, also Personen die Rechtsgeschäfte zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.


Unter dem Modul "gewerblich" haben sich auch Teilnehmer zu registrieren, die sonstige Nichtverbraucher sind, also z.B. freiberuflich tätig sind.


Vereine selbst, die auf Rechnung des Vereins bei Alfa einkaufen, sind ebenfalls teilnahmeberechtigt und haben sich unter alfatiere.de/vereinsname (mit individuellem Vereinslink) bei alfa-direkt.de oder heimwerker-direkt.de zu registrieren.


Der Vergütungsanspruch des Vereins entsteht nicht bereits mit seinem Einkauf bei Alfa. Dem Verein ist eine Aufrechnung von Vergütungsansprüchen gegen Entgelte aus Geschäften, insbesondere aus Kaufverträgen, mit Alfa nicht gestattet.


Andere Teilnahme-Interessenten werden gebeten sich bei Alfa zu melden und können nach gesonderter Vereinbarung zugelassen werden.


6. Antrag auf Zulassung, Prüfung

Nach Registrierung des Vereins und vollständigem Ausfüllen der Pflichtfelder und Übermittlung derern Daten im Online-Modul unter alfatiere.de wird die Teilnahme des Vereins beantragt und Daten an Alfa zur Entscheidung über die Zulassung übermittelt.


Teilnehmer werden nach Weiterleitung von alfatiere.de/vereinsname (hier das Namenskürzel des gewählten Vereins) und nach vollständiger Registrierung unter alfa-direkt.de oder heimwerker-direkt.de automatisch zum Programm zugelassen.


Alfa kann den Antrag auf offensichtliche Unstimmigkeiten prüfen und dies rückmelden, ist vor Zustellung der Ablehnungsentscheidung hierzu vertraglich aber nicht verpflichtet. Unberührt bleiben gesetzliche Prüfungspflichten und Handlungen Alfas, z.B. zur Erfüllung der Pflichten aus dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) und nach Informationserhalt über illegale Inhalte gemäß der Verordnung (EU) 2022/2065 (DSA), soweit einschlägig.


7. Nichterfüllung der Teilnahmevoraussetzungen, Folgen

Erfüllt der Verein die oben dargestellten Teilnahme-Voraussetzungen nicht oder noch nicht, so sind etwa bereits ausgelöste Geschäfte des Teilnehmers mit Alfa nicht qualifiziert für den Erhalt der Provision.


Die Freischaltung einer Vereinsseite oder eines möglichen zukünftigen Teilnehmer- Bereichs oder die Überlassung eines Links zur Teilnahme eines Teilnehmers im Programm gilt nicht als Bestätigung, dass der Verein teilnahmeberechtigt ist. Etwaige Recherchen und Prüfungen durch Alfa können nicht unerhebliche Zeitdauer in Anspruch nehmen.


8. Keine nachträglichen Zuordnungswechsel

Eine Provision auslösende Geschäftsvorgänge mit Alfa, die durch Verknüpfung im Online-Modul mit einem Verein dem Verein zugeordnet sind (insbesondere solche, die bereits als Provision abgerechnet sind), können nicht nachträglich einem anderen Verein zugeordnet werden.


9. Zulassung, Vorbehalt der Deckelung der Teilnehmerzahl

Die Zulassung zur Aktion erfolgt durch eine Erklärung Alfas hierzu, die per E-Mail an die vom Beantragenden angegebene E-Mail-Adresse geschickt wird.


Alfa behält sich vor, eine maximale Teilnehmerzahl für die Aktion festzulegen und Zulassungsanträge abzulehnen, wenn die Sicherheit oder die Zuverlässigkeit der technischen Funktion der Server-Infrastruktur eine weitere Vergrößerung des Nutzerkreises nicht erlaubt oder eine nicht unwesentliche Beeinträchtigung der Sicherheit oder Zuverlässigkeit zu erwarten ist.


10. Nur Online-Teilnahme, Eintragung, Geheimhaltung

Die Teilnahmeanträge der Vereine und die Kunden-Zuordnungen als Teilnehmer können ausschließlich online in dafür vorgesehenen Modulen unter alfatiere.de gestellt werden. Eintragungen, auch spätere auf den Vereinsseiten bei alfatiere.de, dürfen nur von an den jeweiligen Mail-Adressen Berechtigten vorgenommen werden.


Passwörter zum Logins, auch etwa erhaltene individuelle Vereins-Codes sind, vom Verein und vom Teilnehmer geheim zu halten.


11. Leistungen Alfas

Alfa erbringt nach Maßgabe dieser Bedingungen folgende Leistungen an Verein:


- finanzielle Unterstützung durch Zahlung von fälligen Geldbeträgen gemäß der Vereinbarung unter III. durch Überweisung auf offizielles, vom Verein benanntes deutsches Vereins-Bankkonto


- Ermöglichung einer online-Anforderung und folgende Bereitstellung von vom Verein angefordertem Informationsmaterial betreffend Einkaufsmöglichkeiten bei Alfa


- Bereitstellung und Bereithaltung einer Vereinsseite unter alfatiere.de/vereinsname die über Vereins-Codes oder aus Kunden-Accounts online erreichbar sind und welche es dem Verein und den Teilnehmern - je nach technischer Ausgestaltung und Nutzertyp - erlauben ein Logo des Vereins einzustellen


- Alfa behält sich dabei vor den Funktionsumfang zu erweitern und Bilder zum Verein und weitere legale, vertragsgemäße Nutzeräußerungen einzustellen -


wobei die Nutzung der Seiten und Inhalte nicht durchgehend gewährt wird, sondern während notwendiger Prüf- oder Wartungsarbeiten beschränkt oder ausgeschlossen ist.


Über die Vereinsseite können die Teilnehmer über Links auf den für sie geeigneteten Shop alfa-direkt.de oder heimwerker-direkt.de gelangen.


12. Beendigung der gesamten Aktion, Beendigung bezüglich eines Vereins, Abwicklungshinweise


Das Alfa Vereins-Programm läuft bis ihrer Beendigung durch Alfa.


Alfa wird zur Beendigung keine neuen Vereine und Teilnehmer aufnehmen und die Bewerbung der Aktion, auch auf Teilnehmer- oder Vereinsseiten, ganz oder teilweise einstellen.


Die Kunde-Vereins-Zuordnungen sind laufzeitgebunden. Alfa informiert den Verein in Folge Alfas Beendigungsentscheidung, wenn alle Vertragslaufzeiten der diesem Verein zugeordneten Kunden abgelaufen sind und alle Vergütungsansprüche erloschen sind.


Die Beendigung lediglich seiner Vereinszuordnung kann vom Teilnehmer während der Laufzeit seiner Zuordnungsmöglichkeit (siehe zu Laufzeit die Bedingungen unter II. 5.) jederzeit über Kontakt auf alfatiere.de vorgenommen werden.


Bei Beendigung offene Vergütungs-Zahlungsansprüche aus den Geschäften des Teilnehmers erlöschen, wenn sie nicht insgesamt aufaddiert EUR 30,00 (dreißig Euro) übersteigen. Ansonsten werden die offenen Beträge dem Verein als Abschlussbuchung nach angemessener Bearbeitungsfrist seit Beendigung überwiesen.


Das Alfa Vereins-Programm kann außerdem aus wichtigem Grund von Alfa insgesamt oder das Vertragsverhältnis für den jeweils betroffenen Verein oder Teilnehmer mit sofortiger Wirkung beendet werden. Zu den wichtigen Gründen zählt unter anderem der Missbrauch des Systems für Zwecke jenseits der Förderung eines gemeinnützigen Vereinszwecks sowie die Einbringung pornografischer, kommerziell erotischer oder extremistischer Inhalte sowie Inhalte, welche Spam-, Phishing- oder Malware zugeordnet werden können oder solche fördern.


Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch kann Alfa das Programm ohne Ankündigungsfrist als milderes Mittel nicht einstellen, sondern zur Aufklärung für einen angemessenen Zeittraum pausieren.


Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, steht allen Parteien stets zu.


13. Änderungen der Vereinbarungen

Diese Bedingungen können mit Wirkung für die Zukunft, also insbesondere mit Geltung für Provisionen aus künftige Kundengeschäften, nach angemessener Ankündigung durch Alfa geändert werden. Die künftigen Bedingungen sind vorab unter alfatiere.de/agb eingestellt. Wird den Bedingungen nicht zugestimmt, kann Alfa den betroffenen Vertrag beenden.


Im Falle auftretender vertragswidriger oder förderzweckwidriger Nutzung des Alfa Vereins-Programms, kann Alfa die Aktion insgesamt beenden und unter neuen Konditionen wieder anbieten.


14. Erlaubte Inhalte, Beiträge

Wo und sobald Alfa die Einstellung von Inhalten ins Web bietet, gelten diese Regelungen: Stellt der Verein oder der Teilnehmer auf der Vereinsseite oder einer anderen Seite unter alfatiere.de Inhalte ein, müssen diese im Kontext mit dem Verein oder der Aktion stehen, sowie rechtmäßig sein und insbesondere nicht gegen Kennzeichen oder Urheberrechte Dritter verstoßen. Der Einstellende (Verein oder Teilnehmer) muss unbeschränkter Inhaber aller Rechte zur Einstellung auf der Internet-Seite der Vereins-Aktion sein.


Textbeiträge oder Texte in Bildern sind in deutscher Sprache zu fassen. Übliche in oder mit der deutschen Sprache verwendete Anglizismen sind gestattet.


Alfa behält sich vor, Inhalte bei Verdacht auf Rechtsverstöße zu entfernen und/oder den Zugang stillzulegen (zur Meldung siehe 14.).


Hasskommentare, Gewaltaufrufe, Hatespeech und unsportliche Herabsetzungen anderer Vereine oder Organisationen und Beiträge mit dem Ziel der Ausgrenzung von bestimmten Gruppen oder Einzelpersonen und Werbung für Dritte sind unzulässig. Die Abbildung von Personen ist nur mit deren Einwilligung gestattet.


15. Ermöglichung von Meldungen und anderen Informationen entsprechend dem Digital Services Act (DSA)

Alfa behält sich vor, Nutzern die Möglichkeit zu geben, Inhalte einzubringen. Wenn und soweit Alfa die von einem Nutzer bereitgestellten Informationen speichert (Darstellungen zum Abruf auf der Vereins-Seite), gilt: Rechtsverletzende Inhalte können leicht an Alfa gemeldet werden. Dazu kann - wo neben dem Inhalt verfügbar - die Funktion "Beitrag melden" ausgewählt werden. Jederzeit ist eine Meldung an Alfa über "Kontakt" auf alfatiere.de möglich. Dazu muss der Nutzer nicht angemeldet sein. Der Kontaktlink befindet sich unten auf den Homepages der Shops und unter alfatiere.de, sowie in den jeweiligen FAQ.


Wo von Alfa Inhalte entfernt oder Konten gesperrt werden, wird Alfa mitteilen, warum die Inhalte entfernt wurden oder warum der Zugang zum Konto eingeschränkt wurde. Dazu werden klare und spezifische Begründungen für Moderationsentscheidungen abgegeben.


Die Entscheidungen können sechs Monate nachdem der Nutzer Kenntnis erlangt hat, intern bei Alfa überprüft werden (gemäß Art. 20 DSA).


16. Lizenzgewährung an Alfa

Alfa erstellt für die teilnehmenden Vereine online eine mit Inhalten füllbare Rahmen- Seite (Vereinsseite). Hier können das Logo und der Vereinsname dargestellt werden. Alfa kan anbieten, dass auch weitere Inhalte vom Verein oder Teilnehmer eingebracht werden.


Der Einstellende (Teilnehmer/Verein) räumt Alfa eine weltweite, zeitlich bis zum Gesamt-Aktionsende befristete Lizenz zur Bereithaltung im Web an allen Inhalten ein, welche er auf die Vereinsseite einbringt und versichert diesbezüglich alle Rechte zur rechtmäßigen Einbringung und Nutzungseinräumung während der Laufzeit der Aktion inne zu haben.


Eingebrachte Vereinsfotos, Vereinslogos und Berichte dürfen von Alfa außerdem zur Bewerbung des Programms zeitlich unbefristet wie folgt verwendet werden:


für alfatiere.de, alfa-direkt.de, heimwerker-direkt.de, Alfa App, Heimwerker App, Newsletter Alfa Vereins-Programm, Newsletter Alfa, Newsletter Heimwerker, Kataloge, Flyer, Poster, und vergleichbare, selbst erstellte Printmedien von Alfa, Heimwerker und für alfatiere.de und auf folgenden Social Media Kanälen:


Instagram: alfadirekt, heimwerkerdirekt, diealfatiere, alfadirect.fr


Facebook: Alfa Direkt - Qualität für's Handwerk, Heimwerker Direkt - Mach es selbst, Alfa Direct - La qualité pour l'artisan


TikTok: alfadirekt, diealfatiere, heimwerkerdirekt, alfadirect.fr


YouTube: Alfa Direkt, Heimwerker Direkt, Die AlfaTiere, Alfa Direct - La qualité pour l'artisan


Pinterest: Heimwerker-Direkt


LinkedIn: Alfa


Xing: Alfa


WhatsApp über Hello Mateo: Alfa Direkt, Heimwerker Direkt, Alfa Direct, Alfa Vereins-Programm


Die Bearbeitung der eingebrachten Inhalte, z.B. durch Zuschnitt des Materials, ist Alfa gestattet.


Die Genehmigung zur Verwendung kann gegenüber Alfa jederzeit - jedoch nur mit Wirkung für die Zukunft (dies unter angemessener Bearbeitungsfrist Alfas) - widerrufen werden. Alfa ist nach Widerruf nicht verpflichtet Inhalts-Kopien Dritter (insbesondere betreffend Internet-Archive, Suchmaschinen) zu entfernen.


17. Haftung

Alfas Haftung sowie die Haftung von Alfas Erfüllungsgehilfen ist bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt.


Bei leicht fahrlässig begangenen Pflichtverletzungen, die nicht vertragswesentliche Pflichten betreffen und durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrags nicht gefährdet wird, haften Alfa und deren Erfüllungsgehilfen nicht.


Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen die Ansprüche aus Produkthaftung oder aus Garantie NICHT.


Die Haftungsbeschränkungen gelten auch NICHT bei Alfa zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.


Die Haftungsbeschränkungen gelten auch NICHT, soweit eine Haftung von Art. 6 DSA (Digital Services Act - VERORDNUNG (EU) 2022/2065 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES) zwingend ist.


18. Umgang mit Daten

Zur Abwicklung der Alfa Vereins-Aktion werden Daten des Vereins mit denen des Teilnehmers zusammengeführt, soweit zur Abwicklung notwendig. Details zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden sich in den Datenschutz-informationen unter alfatiere.de/datenschutz


Insbesondere werden die Adresse des Vereins, sowie die Steuernummer und die Daten des Organs, welches die Aktion beantragt hat, an Dritte weitergegeben, welche in die Abwicklung der Vertragsverhältnisse eingebunden sind. Dies sind die Holding Gesellschaft MACS HOLDING GmbH, Storchennest 6, D-91555 Feuchtwangen (als Dienstleisterin der Auszahlung und zur Führung der Buchhaltung) und die abwickelnde Bank, Kreissparkasse Ostalb, Anstalt des öffentlichen Rechts, Sparkassenplatz 1, 73430 Aalen.


Die Adressdaten des Vereins werden an Druckereien oder andere Unternehmen, die Werbematerial erstellen, zum Zweck der Fertigung und Zusendung des Werbematerials weitergegeben.


Eine Datenweitergabe an Dritte zum Zweck deren Werbung erfolgt nicht.


19. AGB

Für (vergütungsauslösenden oder sonstigen) Erwerbsgeschäfte zwischen Alfa und Teilnehmer gelten daneben die AGB von Alfa unter https://www.alfa-direkt.de/agb und von Heimwerker unter https://www.heimwerker-direkt.de/agb


20. Sprache

Die für den Vertrag zur Verfügung stehende Sprache ist deutsch.



II. FÜR TEILNEHMER:


Besondere Regelungen des Verhältnisses zwischen Teilnehmer und Alfa


1. Datenangabe, keine Mehrfachkonten

Der Teilnehmer ist verpflichtet, Kundendaten wahrheitsgemäß anzugeben, keine fremden Daten anzugeben und für die Aktualität der Daten zu sorgen.


Der Teilnehmer wird nur ein einziges Kundenkonto für die Zwecke des Alfa Vereins-Programms vorhalten. Alfa behält sich vor, Konten des selben Teilnehmers zu Zwecken der Findung des zutreffenden Vergütungssatzes beim Alfa Vereins-Programm mit einem Bestandskundenkonto des Teilnehmers zusammenzuführen.


Wo und sobald Alfa die Einstellung von Inhalten ins Web bietet, gelten diese Regelungen:

Wo der Teilnehmer sich auf den Vereinsseiten unter alfatiere.de zur Aktion äußert oder Inhalte einbringt, muss diese Äußerung oder Einbringung rechtlich zulässig sein und der Teilnehmer alle Rechte besitzen, um die Eingaben rechtmäßig vornehmen zu können. Der Teilnehmer achtet dabei darauf, dass er durch seine Mitwirkung online oder offline nicht in einer Rolle wahrgenommen wird, die ihm z.B. als Vereinsorgan (z.B. Vorstand) nicht zukommt. Privaten Äußerungen dürfen nicht mit denen des Vereins verwechselt werden können.


2. Keine Verpflichtung zur Teilnahme, keine Preiserhöhung

Die Teilnahme verpflichtet den Teilnehmer nicht, mit Alfa Geschäfte einzugehen.


Der jeweilige Warenpreis erhöht sich für den Teilnehmer durch dessen Teilnahme an der Aktion nicht.


Der Teilnehmer ist nicht verpflichtet, seinem Verein offen zu legen, welche Geschäfte er getätigt hat. Weder Kundendaten noch Kaufdaten sind für den Verein sichtbar.


Die Teilnahme am Programm schränkt den Kunden nicht in seinen gesetzlichen Rechten aus dem Geschäft mit Alfa ein.


3. Priorität der Zuordnung, Änderung

Durch dessen Teilnahme entsteht jeweils eine Zuordnung des Teilnehmers (Alfa-Kunden) zu einem einzigen Verein. Die von Alfa bestätigte Zuordnung gilt. Der Teilnehmer erkennt die Zuordnung, wenn er als Kunde im von Alfa betriebenen Shop eingeloggt ist, auf einem Icon-Button unten rechts oder im Warenkorb.


Die Beendigung der Vereinszuordnung kann während der Laufzeit (siehe 5.) jederzeit über Kontakt auf alfatiere.de vorgenommen werden. Eine Neuzuordnung der Vereinszuordnung während der Laufzeit (siehe 5.) kann vom Teilnehmer jederzeit über den Link der jeweiligen Vereinsseite vorgenommen werden.


4. Verwendung

Die von Alfa zu leistende Vergütung ist zu Gunsten des Vereins zu verwenden. Der Teilnehmer darf nicht auf anderes hinwirken.


5. Laufzeit

a) Laufzeit, maximale Unterstützungszeit eines Teilnehmers

Ein Teilnehmer kann einen Verein bis zu 24 Monate lang unterstützen. Danach löst die Unterstützung nicht mehr die Vergütungsfolge an den Verein aus. Der Teilnehmer verliert sein Kundenkonto zum Einkaufen bei Alfa dadurch nicht. Der Teilnehmer kann weiterhin Produkte bei Alfa kaufen. Jedoch ist ein Verein nicht mehr zugeordnet und es gehen keine Vergütungen mehr an den Verein.


Diese Vereinbarung des Teilnehmers mit Alfa hat eine Laufzeit von 3 Monaten, die sich jeweils um 3 Monate verlängert, bis die maximale Laufzeit von 24 Monaten erreicht ist. Im Falle einer Beendigung des Alfa Verein-Programms durch die Alfa, wird die Laufzeit nicht mehr automatisch verlängert.


b) Teilnehmer als Bestandskunde

Für Alfa-Bestandskunden bedeutet die Teilnahmedauer: Für künftige Bestellungen kann der Bestandskunde als Teilnehmer einen ausgewählten Verein, bis zu 24 Monate lang unterstützen lassen; dies indem eine Vergütungs-Zuordnung von 2,5% des jeweiligen vergütungsberechtigten (siehe Ausnahmefälle) Nettoumsatzes seiner Geschäfte mit Alfa an den Verein ausgelöst wird.

Zur Vereinszuordnung müssen Bestandskunden über den Link der jeweiligen Vereinsseite auf den für sie zutreffenden Shop gelangen. Der Verein wird automatisch, wenn dieser angemeldet ist, im Konto des Bestandskunden als ausgewählt hinterlegt.


Ist ein Bestandskunde, der sich auf der Vereinsseite befindet, nicht im Shop angemeldet, kann sich dieser nach der Weiterleitung zum Shop anmelden. Achtung: Die umsatzbezogene Vergütung fällt nicht rückwirkend (also nicht für Geschäfte ohne vorherige Vereinszuordnung) an.


b) Teilnehmer als Neukunde

Ab seiner ersten Bestellung wird der vom Teilnehmer ausgewählte Verein für 24 Monate eine Zuordnung 5% des jeweiligen vergütungsberechtigten (siehe Ausnahmefälle) Nettoumsatzes an den Verein vorgenommen.


c) Änderung

Der Teilnehmer kann vor Fristablauf jederzeit die Unterstützung kündigen. Falls der Teilnehmer einen anderen Verein unterstützen möchte, kann die Restlaufzeit von 24 Monaten genutzt werden. Länger als 24 Monate kann der Teilnehmer keine vergütungsauslösende Unterstützung leisten.


d) Klarstellung

Dem Teilnehmer ist bekannt, dass es Ausschlüsse von der Berechnungsgrundlage gibt. Der Teilnehmer wird in der Produktbeschreibung oder adäquat anders drauf hingewiesen, wenn das Alfa Vereins-Programm auf ein von ihm hierzu gewähltes Produkt nicht angewendet wird. Die Details zu den Ausschlüssen unter III Nr. 3 geregelt.


Ausschließlich solche Bestellungen von Teilnehmern werden für das Alfa Vereins-Programm als Vergütungsgrundlage berücksichtigt, die als Bestellungen über den jeweiligen Shop alfa-direkt.de oder heimwerker-direkt.de oder über die Alfa App getätigt werden.


Der 24-Monatszeitraum in dem eine Unterstützung möglich ist läuft für den erfolgreich registrierten Teilnehmer auch ab, wenn der Verein seine eigene Vereins-Registrierung noch nicht oder nicht vollständig vorgenommen hat. Daher ist es sinnvoll, dass der Teilnehmer sich selbst bei seinem Verein erkundigt, ob der Verein das Verfahren zur Zulassung erfolgreich abgeschlossen hat.


6. Fälligkeit der Vergütung

Der Betrag, der von Alfa an den Verein zu leisten ist, wird nur fällig, wenn eine vorbehaltloser Zahlung des Teilnehmers an Alfa erfolgt. Aufrechnungen sind ausgeschlossen.


7. Fälligkeit bei Bestehen des Widerrufsrechts im Fernabsatz bei Bestellungen, Folgen des Widerrufs

Steht dem Teilnehmer, welcher ein Geschäft in Form einer Bestellung von Leistungen mit Alfa im Online-Shop eingeht, ein gesetzliches Widerrufsrecht als Verbraucher/in im Fernabsatz zu, so ist die Fälligkeit der Vergütung nicht früher als 14 Tage nach dem Tag, an dem der Teilnehmer die Ware erhalten hat. Erfolgt der Widerruf innerhalb der 14-Tage-Frist, so entfällt die Berechnungsgrundlage der Vergütung.


8. Widerrufsrecht bezüglich der Alfa Vereins-Aktion selbst

Ist der Teilnehmer Verbraucher, also eine natürlich Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, gilt: Die Fälligkeit der Vergütung liegt nicht früher als 14 Tage nach dem Tag des Vertragsschlusses. Erfolgt der Widerruf innerhalb der 14-Tage-Frist, so entfällt die Berechnungsgrundlage der Vergütung.


Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht


Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage nach Beginn des Vertragsschlusses.


Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Alfa GmbH, Ferdinand-Porsche-Str. 10, 73479 Ellwangen, Telefon: 07961 / 5799-0, widerruf@alfa-direkt.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.


Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.


Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Folgen des Widerrufs


Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.


Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.


Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.



Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)


An Alfa GmbH,

Ferdinand-Porsche-Str. 10

73479 Ellwangen

widerruf@alfa-direkt.de:


die Erbringung der folgenden Dienstleistung: Alfatiere-Vereins-Aktion

Bestellt am

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum



III. FÜR VEREINE:


Besondere Regelungen zwischen dem Verein und Alfa (Vergütungs-Vereinbarung)


1. Vergütung

Ist ein Verein unter dem Alfa Vereins-Programm angemeldet und bestätigt,

erhält der Verein Vergütungszahlung nach folgenden Regelungen:


2. Beginn

Der Beginn der Möglichkeit einer Zuordnung von Einkäufen eines Kunden bei Alfa ist regelmäßig die Erklärung der Zulassung als Verein zur Aktion durch Alfa.


Alfa steht ein angemessener Zeitraum zur Prüfung des Antrags während der üblichen Geschäftszeiten Alfas zu.


Alfa kann und wird im Regelfall eine Zuordnung früherer Einkäufe zulassen, wenn die Zulassung hinsichtlich der Teilnahme-Voraussetzungen nachträglich gewährt werden konnte und alle zur Abwicklung angeforderten Angaben des Vereins Alfa vorliegen.


3. Höhe, Ausschlüsse von der Berechnungsgrundlage

Nach einem Geschäft des Kunden mit Alfa, dessen Zahlungsabwicklung vorbehaltlos erfolgt ist, erhält der vom Teilnehmer benannte Verein eine Vergütung von 5% des Netto-Warenumsatzes für Neukunden oder 2,5% für Bestandskunden, der mit Alfa getätigt wurde. Versandkosten, mit Gutschein vergünstigt erlangte und mit Gutschein bezahlte Produkte und andere ausgewählte Produkte sind von der Berechnungsgrundlage ausgeschlossen. Die ausgewählten Produkte sind folgende

- Gutscheine,

- Leistungen, die mit dem Einsatz von Gutscheinen erworben werden,

- Gegenstände, die der Buchpreisbindung im Sinne des Gesetzes über die Preisbindung für Bücher (Buchpreisbindungsgesetz) unterliegen

- Produkte oder Dienstleistungen, die entsprechend gekennzeichnet sind

- Versandkosten

- Langgutzuschläge


Außerdem ist das Alfa Vereins-Programm nicht mit allen sonstigen Aktionen in Kombination auswählbar.


Der auszuschüttende Betrag wird als Brutto-Betrag geleistet, siehe ergänzend auch die Darstellungen unten unter 14.


Verträge über Waren und Dienstleistungen, die von Verbrauchern gemäß gesetzlichem Widerrufsrecht, widerrufen wurden, sind ebenfalls als Berechnungsgrundlage der Vergütung ausgeschlossen. Alfa kann in solchen Fällen freiwillige Leistungen (z.B. als Spende oder Sponsoring) des Vereins vornehmen um Rückabwicklungsaufwand zu sparen.


4. Auszahlungsschwelle, Zeit, Abrechnung, Gutschriftverfahren

Der Verein hat zwischen einer Gutschrift, die von Alfa ausgestellt wird, oder einer Rechnung, die vom Verein auszustellen ist, auszuwählen.


Die Auszahlung von Vergütungen erfolgt nach Erreichen der Ausschüttungsschwelle und darauf folgender Rechnung oder Gutschriftsausstellung des Vereins an Alfa.


Bis zum Erreichen der Schwelle werden - während der Laufzeit des maximal möglichen Förderzeitraums vom 24 Monaten - Beträge addiert.


Der Verein hat sich damit einverstanden zu erklären, dass die fälligen Beträge per Gutschrift i.S.d§ 14 II UStG abgerechnet werden. Eine separate Rechnung durch Alfa wird nicht erstellt.


Eine Gutschrift oder Auszahlung erfolgt binnen angemessener Bearbeitungszeit bei Alfa und erst nachdem der errechnete Betrag aus den laufenden Geschäften EUR 100,00 (einhundert Euro Auszahlungsschwelle) überschreitet. Eine niedrigere Schwelle gilt für die Schlusszahlung (EUR 30,00).


Gutschriften werden zum Ende des jeweiligen Quartals erstellt. Bei Erstellung der Gutschrift über getätigte Geschäfte wird jeweils ein rückwirkender Zeitraum berücksichtigt, der weiter als 30 Tage zurückliegt.


5. Einräumungen an und Handlungen gegenüber Alfa, Daten, Schadensersatz

Der Verein räumt Alfa mit Registrierung zur Teilnahme das Recht zur Bereithaltung einer Vereinsseite ein.


Alfa ist dadurch berechtigt diese Seiten, die u.a. den Namen des Vereins nennen und dessen Logo/Signet zeigen können, während der Abwicklung der Aktion, unter alfatiere.de/vereinsname im Netz elektronisch bereitzuhalten und außerdem können sie zeitlich unbefristet wie folgt verwendet werden:


für alfatiere.de, alfa-direkt.de, heimwerker-direkt.de, Alfa App, Heimwerker App, Newsletter Alfa Vereins-Programm, Newsletter Alfa, Newsletter Heimwerker, Kataloge, Flyer, Poster, und vergleichbare, selbst erstellte Printmedien von Alfa, Heimwerker und für alfatiere.de und auf folgenden Social Media Kanälen:


Instagram: alfadirekt, heimwerkerdirekt, diealfatiere, alfadirect.fr


Facebook: Alfa Direkt - Qualität für's Handwerk, Heimwerker Direkt - Mach es selbst, Alfa

Direct - La qualité pour l'artisan


TikTok: alfadirekt, diealfatiere, heimwerkerdirekt, alfadirect.fr


YouTube: Alfa Direkt, Heimwerker Direkt, Die AlfaTiere, Alfa Direct - La qualité pour l'artisan


Pinterest: Heimwerker-Direkt


LinkedIn: Alfa


Xing: Alfa


WhatsApp über Hello Mateo: Alfa Direkt, Heimwerker Direkt, Alfa Direct, Alfa Vereins-Programm


Die Bearbeitung des eingebrachten Materials, z.B. durch Zuschnitt des Materials, ist Alfa gestattet.


Die Einräumung steht der vollen Verantwortung für die Inhalte durch den Verein und der Teilnehmer nicht entgegen.


Eintragungen für den Verein unter alfatiere.de sind nur Vertretungsberechtigten gestattet. Wird der Verein durch mehrere Vorstandsmitglieder vertreten, so hat deren Zustimmung vor Eintragung vom Beantragenden eingeholt zu werden.


Der Handelnde hat wahrheitsgemäße und insbesondere hinsichtlich der Pflichtangaben

- Adresse

- Name des registrierenden Vorstandsmitglieds

- Mailadresse

- Registernummer

- Steuernummer

- Vereins-Bankkonto einer inländischen Bank

Auf Anforderung:

- Unterlagen zum Beleg der Gemeinnützigkeit


vollständige Angaben oder Uploads zu veranlassen.


Alfa ist neben dem außerordentlichen Kündigungsrecht berechtigt, die Abwicklung des Vertrags zu pausieren und Zahlungen zurückzuhalten, wenn Angaben falsch sind. Der Verein haftet gegenüber Alfa für entstehende Kosten, die zum Beispiel durch fehlerhafte Daten-Angaben bei Bank-Buchungen entstehen.


Alfa kann zur Prüfung der Angaben über den Vereinsprüfung Nachweise anfordern, insbesondere über die Eintragung im Vereinsregister und die aktuelle Bescheinigung über die Freistellung von der Körperschaftssteuer nach § 5 I Nr. 9 KStG.


6. Anforderung und Erhalt von Alfa-Infomaterial, Zusendung

Der Verein kann bei Alfa über sein Konto bei alfatiere.de/app/login in angemessenem Umfang digitales und gedrucktes Informationsmaterial anfordern um die Teilnahme am Alfa Vereins-Programm im Verein oder gegenüber Dritten kommunizieren zu können.


Der Verein soll nur Material anfordern, wenn eine Verwendung wahrscheinlich ist.


Alfa behält sich vor die Anforderungs-Funktion erst nach Prüfung der Angaben des Vereins freizuschalten.


Das Informationsmaterial wird dem Verein auf dem Postweg oder per Spedition auf Kosten Alfas zur Lieferung an eine INLÄNDISCHE Adresse zugeschickt.


Alfa kann auf die Anforderung hin, das bestellte Material oder alternativ dessen etwaige Neuauflage - je nach Verfügbarkeit - an den Verein liefern. Um Paket-Irrläufer zu vermeiden, ist der Verein ist nach Bestellung zur Abnahme der Versandpakete verpflichtet.


7. Pflicht zum Hinweis, weitere angemessene Tätigkeiten

Der Verein weist in jedem Fall - seinen Verhältnissen angemessen und möglichst unter Einsatz des angeforderten Materials - auf Alfa hin.


Der Verein wird jede Kommunikation, die Anforderung und die Verwendung von Informationsmitteln seiner Situation (z.B. als wirtschaftlich tätigem oder nicht wirtschaftlich tätigem Verein) individuell angemessen vornehmen und, wo für ihn einschlägig, die Rahmenbedingungen seiner Gemeinnützigkeit beachten.


Der Verein wird, wo er Kenntnis davon hat, Mitglieder, die Alfa-Bestandskunden sind, informieren; er kann mögliche Neukunden, insbesondere Heimwerker, über die Vergütung aufklären und die Zuordnung von Käufen zum Verein anregen.


Der Verein klärt vorab, auf eigene Kosten, in welchem Umfang, er über den Hinweis auf Alfa an Vereinsmitglieder hinaus, das Informationsmaterial zur Neukundengewinnung und Zuordnung einsetzen wird.


Der Verein wird keine Kaufaufforderung an Kinder tätigen. Er unterlässt wettbewerblich unzulässige Beeinflussungen, informiert über die Beweggründe wahrheitsgemäß und unterlässt nicht die Aufklärung über etwaige kommerzieller Handlungen. Der Verein wird Mitglieder oder Dritte im Sinne des Wettbewerbsrechts nicht belästigen.


8. Umgang mit Daten

Der Verein achtet die Datenschutz Interessen seines Mitglieds und erhebt keine Daten über vom Mitglied bei Alfa erworbenen Gegenstände.


9. Kommunikation, keine Verbindung mit politischen oder religiösen Aussagen

Der Verein kommuniziert die Partnerschaft gegenüber seinen Mitgliedern und Dritten.


Wo der Verein auf Alfa hinweist, wird die Tatsache des möglichen Vergütung offengelegt. Aussagen des Vereins dürfen hinsichtlich Alfa und dessen Konkurrenten dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nicht widersprechen.


Wo der Verein auf die Zusammenarbeit mit Alfa hinweist, auf Webseiten von Alfa Eintragungen macht oder Inhalte hochlädt oder wo er Informationsmaterial von Alfa verwendet, hat er sich aller politischen oder religiösen Aussagen zu enthalten. Diese Neutralität ist von allen für den Verein Handelnden zu beachte.


Im Falle von Verstößen ist Alfa berechtigt, eine Vertragsstrafe vom Verein zu erheben, die der, gegebenenfalls bei kürzerer Teilnahme hochzurechnenden, jährlichen Auszahlungssumme Alfas nach den Regelungen des vorliegenden Vertrags an den Verein entspricht.


10. Laufzeit, Informationsstand, Kündigungsfolge

Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt einen Monat ab Zulassung des Vereins durch Alfa. Die Laufzeit verlängert sich jeweils um einen Monat, wenn sie nicht mit einer Kündigungsfrist von einem Monat durch den Verein oder Alfa in Textform gekündigt wird.


Das Recht zu außerordentliche Kündigung der Vereinbarung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


Nach Wirksamwerden der Kündigungserklärung durch den Verein bei Alfa entfällt dessen Anspruch auf Vergütungszahlung.


Dem Verein ist bekannt, dass der Teilnehmer nicht von Alfa vorab über den Laufzeitendpunkt informiert wird.


11. Zulassung, Information über Newsletter

Die Bearbeitung des Zulassungsantrags eines Vereins bei Alfa erfolgt innerhalb von 7 Werktagen.


Zum Zweck der Informationen über das Alfa Vereins-Programm und über das Produktangebot von Alfa wird der Verein nach Zulassung den E-Mail-Newsletter von Alfa erhalten. Der Newsletter beinhaltet insbesondere die Themen

Neuerungen beim Alfa Vereins-Programm

besondere Aktionen innerhalb des Alfa Vereins-Programms

etwaige neue Werbematerialien, die zu Auswahl/Anforderung bereit stehen

und damit verbundene Themen.


Die Abmeldung vom Newsletter ist dem Verein jederzeit möglich. Dazu z.B. kann die diesbezügliche Funktion im Vereins-Modul genutzt werden.


12. Auflösung des Vereins, Verbot, Folgen

Der Verein ist verpflichtet, Alfa von seiner Beendigung, Auflösung oder seinem Verbot zu informieren.


Ein Antrag auf Teilnahme am Alfa Vereins-Programm ist nach dem Auflösungsbeschluss, nach Insolvenzreife und nach behördlichem Ausspruch des Verbots nicht mehr zulässig.


13. Ordentliche Kündigung des Vereins, außerordentliche Kündigung

Die Beendigung der Teilnahme ist dem Verein jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen möglich.


Die Erklärung der Kündigung ist u.a. über die Web-Funktion "Kontakt" möglich.


Die Regelungen zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt. Die unter 12. benannten vorstehenden Gründe rechtfertigen u.a. die außerordentliche Kündigung durch Alfa.


14. Steuerliche Auswirkungen, Steuersatz

Der Verein hat seine für die Abwicklung notwendigen Steuerdaten mit der Registrierung für die Aktion zutreffend angeben. Er ist verpflichtet, sich über die steuerlichen Auswirkungen der Vergütung selbst und der Einnahmegenerierung auf diesem Wege selbst zu informieren.


Der Auszahlungsbetrag wird in der Gutschrift inklusive eines gesetzlichen Regelumsatzsteuersatzes (derzeit 19%) ausgewiesen oder auf Rechnung des Vereins beglichen.


Die Umsatzsteuer wird aus dem errechneten fälligen Betrag abgezogen ausgewiesen, nicht zusätzlich erhoben.



Stand: 03.05.2024




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